Schwangerschaftsvorsorge

Herzlichen Glückwunsch, sie sind schwanger. Was ist jetzt wichtig ?

Die Gesundheitsvorsorge in Deutschland regelt im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien die Betreuung einer schwangeren Patientin.

Ein Mutterpass wird ausgestellt, verschiedene Blutuntersuchungen werden nötig und insgesamt 3 Basisultraschalluntersuchungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum Ende der Schwangerschaft vorgesehen.  Die Kosten für diese Untersuchungen werden übernommen.

Weitere Ultraschalluntersuchungen (Pränataldiagnostik) können nötig werden, wenn es Mutter oder Kind nicht gut geht, wenn die werdende Mutter unter Vorrkrankungen leidet (z.B. Diabetes, Bluthochdruck u.a.), oder der Verdacht auf eine Erkrankung besteht.

Sollten Sie als werdende Mutter mehr als 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

 

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft  nach Mutterschaftsrichtlinien:

  • Untersuchung und Beratung, Feststellung der Schwangerschaft und Errechnen des wahrscheinlichen Geburtstermines
  • Frühzeitige Erkennung einer Risikoschwangerschaft bei Vorerkrankungen der Frau, Erkrankungen in der Familie, oder bei Problemen in vorangegangenen Schwangerschaften.
  • Blutentnahme zur Feststellung von Infektionen und/oder bestehendem Impfschutz
    (Hepatitis B, HIV, Lues, Blutgruppe)

8. bis 32. Schwangerschaftswoche (SSW) Vorsorge im 4-wöchigen Abstand
ab 32. Schwangerschaftswoche im 2-wöchigen Abstand:

  • 8. bis 32. SSW Vorsorge im 4-wöchigen Abstand, ab 32. SSW im 2-wöchigen Abstand:
  • Blutdruckmessung, Feststellung des Gewichts, Urinuntersuchung, Bestimmung des Hämoglobin-Wertes
  • Kontrolle des Höhenstandes der Gebärmutter
  • Kontrolle der kindlichen Herzaktion
  • Feststellung der Lage des Kindes in der Gebärmutter
  • 27. SSW Antikörpersuchtest 
  • 28. SSW Screeninguntersuchung auf Diabetes in der Schwangerschaft

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft 
(nach Mutterschaftsrichtlinien):

  • 12. SSW 1. Ultraschall
  • 22. SSW 2. Ultraschall a (kleines Screening) oder b (großes Screening)
  • 32. SSW 3. Ultraschall 

 

Weitere Untersuchungen sind möglich, diese Kosten werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Hierzu zählen:

  • Ultraschallkontrollen auf Wunsch (hierzu siehe auch Pränataldiagnostik)
  • Toxoplasmosescreening
  • CMV Screening
  • Ringelrötelnscreening
  • Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel
  • Abstrich auf ß-Streptokokken vor der Geburt

Hierzu beraten wir Sie im Einzelfall persönlich. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte jederzeit an.